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Beratung von zusätzlichen Hilfen

Das Jobcenter Kreis Wesel kann gemäß § 16a SGB II zusätzliche Hilfen, so genannte Kommunale Eingliederungsleistungen, anbieten.
Sie umfassen die

  • Betreuung von minderjährigen oder behinderten Kindern
  • Betreuung von pflegenden Angehörigen
  • Schuldnerberatung
  • psychosoziale Betreuung
  • Suchtberatung.

Diese Hilfs- und Beratungsangebote werden meist von einem Fachdienst durchgeführt. Sie sind

⇒ kostenlos
freiwillig
⇒ vertraulich

und stehen jedem Hilfesuchenden unabhängig von der Einkommensart zur Verfügung.

 

Fallmanagement

Personen in schwierigen Lebenslagen mit Problemen, welche eine Arbeitsaufnahme nachhaltig erschweren, erhalten eine besondere Unterstützung durch das Fallmanagement des Jobcenters.

Intensiv geschulte Fallmanager:innen beraten, unterstützen und begleiten die Hilfebedürftigen auf ihrem Weg zur beruflichen Integration. Dabei steht ihnen ein umfangreiches soziales Netzwerk von Hilfsangeboten und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Verfügung. Die Fallmanager:innen koordinieren die erforderlichen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten.

Lesen Sie gern mehr dazu unter Fallmanagement.