Inhalt
Vermittlung
Arbeitsvermittlung
Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, helfen wir Ihnen bei der Vermittlung eines Arbeits- oder Ausbildungplatzes, eines Nebenverdienstes oder auch einer Weiterbildungsmaßnahme.
Wir wollen gemeinsam mit Ihnen alles tun, um Ihre Hilfebedürftigkeit schnellstmöglichst zu beenden.
Dies bedeutet aber auch, dass Sie selbst alle Möglichkeiten nutzen, um dieses Ziel zu erreichen.
Grundsätzlich erwarten wir von Ihnen eine aktive Mitwirkung und Eigeninitiative bei der Stellensuche. Dazu gehört z. B., dass Sie sich selbst um eine Arbeitsstelle bemühen, wobei auch solche Stellen bei der Suche einzubeziehen sind, die nicht Ihrem erlernten Beruf oder der zuletzt ausgeübten Tätigkeit entsprechen. Ebenso werden auch Bewerbungen bei Zeitarbeitsfirmen, auf Mini-Jobs oder auf Arbeitsstellen erwartet, die weiter entfernt sind.
Die mit Ihnen gemeinsam vereinbarten Schritte zur Integration in den Arbeitsmarkt halten wir in einer sogenannten Eingliederungsvereinbarung fest.
In dieser Eingliederungsvereinbarung werden alle Schritte, die für Ihre persönliche Eingliederung in den Arbeitsmarkt wichtig sind (Fördern), aber auch Ihre persönlichen Aufgaben und Pflichten (Fordern) festgelegt.
Dabei werden die Risiken und Chancen Ihrer Arbeitsvermittlung realistisch eingeschätzt (Profiling).
Die in der Eingliederungsvereinbarung vereinbarten Maßnahmen und Eigenleistungen werden überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Falls für Ihre berufliche Eingliederung eine verstärkte Unterstützung nötig ist, kann ein Dritter (z. B. ein privater Vermittler, ein Bildungsträger oder eine gemeinnützige Organisation) mit Ihrer Vermittlung oder mit Teilaufgaben Ihrer Vermittlung beauftragt werden.
Was heißt "Fördern" und "Fordern"?
Unter Fördern versteht man die verschiedenen Eingliederungsleistungen, die Ihnen bei Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Fordern heißt, dass Sie aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen. Dazu gehört unter anderem auch, dass Sie eigene Bemühungen nicht nur durchführen, sondern auch nachweisen.
Arbeitsberatung
Abhängig von den individuellen Erfahrungen und Kenntnissen des Kunden und immer in Relation zu den aktuellen Bedingungen und Erfordernissen des Arbeitsmarktes kann das Jobcenter u.a. folgende Maßnahmen mit dem Kunden erörtern:
♦ Beratung und Vermittlung in Arbeit, Unterstützung der Eigenbemühungen des Kunden bei der Arbeitssuche
♦ Gewährung eines Eingliederungszuschuss als Impuls für den Arbeitgeber
♦ Maßnahmen bei einem Arbeitgeber oder Bildungsgutscheine für die berufliche Weiterbildung
♦ Arbeitsgelegenheiten
♦ Betreuung durch eine/n Arbeitsvermittler/in und Fallmanager/innen
♦ Schuldnerberatung
♦ psychosoziale Betreuung
♦ Suchtberatung
Jugendberufsagenturen im Kreis Wesel
Die Jugendberufsagentur ist genau der richtige Ort für junge Menschen bis 25 Jahre, die sich im Übergang von der Schule in den Beruf befinden. Jugendliche und junge Erwachsene finden dort alle Ansprechpartner für Berufs- und Studienorientierung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt und weitere Unterstützungsmöglichkeiten. Das Angebot richtet sich sowohl an Jugendliche, die noch zur Schule gehen und sich mit der Frage der Berufs- oder Studienwahl beschäftigen, als auch an Jugendliche, die bereits mit oder ohne Abschluss die Schule verlassen haben.
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