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Vermittlung

Arbeitsvermittlung

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, helfen wir Ihnen bei der Vermittlung eines Arbeits- oder Ausbildungplatzes, eines Nebenverdienstes oder auch einer Weiterbildungsmaßnahme.

Wir wollen gemeinsam mit Ihnen alles tun, um Ihre Hilfebedürftigkeit schnellstmöglichst zu beenden.
Dies bedeutet aber auch, dass Sie selbst alle Möglichkeiten nutzen, um dieses Ziel zu erreichen.

Grundsätzlich erwarten wir von Ihnen eine aktive Mitwirkung und Eigeninitiative bei der Stellensuche. Dazu gehört z. B., dass Sie sich selbst um eine Arbeitsstelle bemühen, wobei auch solche Stellen bei der Suche einzubeziehen sind, die nicht Ihrem erlernten Beruf oder der zuletzt ausgeübten Tätigkeit entsprechen. Ebenso werden auch Bewerbungen bei Zeitarbeitsfirmen, auf Mini-Jobs oder auf Arbeitsstellen erwartet, die weiter entfernt sind.

Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird seit dem 1. Juli 2023 durch einen Kooperationsplan abgelöst. Der Kooperationsplan gibt Ihnen und Ihrer Integrationsfachkraft einen Überblick über das Ziel und die wesentlichen Schritte der Zusammenarbeit. Er ist möglichst konkret, kurz und übersichtlich und ermöglicht daher, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Falls nötig, kann bei der Erstellung oder der Fortschreibung des Kooperationsplans ein Schlichtungsverfahren vor Ort vermitteln.

Am Ende dieser Seite finden Sie einen entsprechenden Download zu einem informativen Flyer des Jobcenters Kreis Wesel.

Falls für Ihre berufliche Eingliederung eine verstärkte Unterstützung nötig ist, kann ein:e Dritte:r (z. B. ein:e private:r Vermittler:in, ein Bildungsträger oder eine gemeinnützige Organisation) mit Ihrer Vermittlung oder mit Teilaufgaben Ihrer Vermittlung beauftragt werden.

Was heißt "Fördern" und "Fordern"?

Unter Fördern versteht man die verschiedenen Eingliederungsleistungen, die Ihnen bei Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Fordern heißt, dass Sie aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen. Dazu gehört unter anderem auch, dass Sie eigene Bemühungen nicht nur durchführen, sondern auch nachweisen.

Arbeitsberatung

Abhängig von den individuellen Erfahrungen und Kenntnissen unserer Kundinnen und Kunden und immer in Relation zu den aktuellen Bedingungen und Erfordernissen des Arbeitsmarktes kann das Jobcenter u.a. folgende Maßnahmen mit der Kundin oder dem Kunden erörtern:

♦ Beratung und Vermittlung in Arbeit, Unterstützung der Eigenbemühungen der Kundin oder des Kunden bei der Arbeitssuche
♦ Gewährung eines Eingliederungszuschuss als Impuls für die Arbeitgebenden
♦ Maßnahmen bei den Arbeitgebenden oder Bildungsgutscheine für die berufliche Weiterbildung
♦ Arbeitsgelegenheiten
♦ Betreuung durch eine:n Arbeitsvermittler:in und Fallmanager:innen
♦ Schuldnerberatung
♦ psychosoziale Betreuung
♦ Suchtberatung

Jugendberufsagenturen im Kreis Wesel

Die Jugendberufsagentur ist genau der richtige Ort für junge Menschen bis 25 Jahre, die sich im Übergang von der Schule in den Beruf befinden. Jugendliche und junge Erwachsene finden dort alle Ansprechpartner:innen für Berufs- und Studienorientierung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt und weitere Unterstützungsmöglichkeiten. Das Angebot richtet sich sowohl an Jugendliche, die noch zur Schule gehen und sich mit der Frage der Berufs- oder Studienwahl beschäftigen, als auch an Jugendliche, die bereits mit oder ohne Abschluss die Schule verlassen haben.
Mehr lesen auf der Seite Jugendberufsagentur.

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