Inhalt

Aufgaben

Die Geschäftsstellen des Jobcenters Kreis Wesel vermitteln ihren Kundinnen und Kunden unterschiedliche Arbeitsverhältnisse im Team Markt & Integration und gewähren Ihnen Bürgergeld im Team Leistungsgwährung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).

Neben dem BürgergeldI als Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden vom Jobcenter Kreis Wesel Leistungen erbracht, die helfen sollen, die Hilfebedürftigkeit von Erwerbslosen nachhaltig zu verringern bzw. zu beenden. Das Jobcenter muss dabei dem Prinzip vom „Fördern und Fordern" folgen: Der Anspruch auf SGB-II-Bezug hängt wesentlich davon ab, dass die Kundin bzw. der Kunde sich aktiv um die Integration in den Arbeitsmarkt bemüht und eine der zahlreichen Fördermöglichkeiten annimmt.

Zugleich ist das Jobcenter Kreis Wesel zusammen mit der Agentur für Arbeit Wesel Ansprechpartner für Arbeitgebende bei der Meldung offener Stellen und der Prüfung möglicher Einstellungshilfen und der Beschäftigungsförderung nach § 16e SGB II.

Was sind unsere Kernaufgaben?

  • Arbeitssuchende in den Arbeitsmarkt zu vermitteln
  • Arbeitsuchende bei Fortbildung und Qualifizierung zu unterstützen
  • Jugendliche beim Einstieg in das Berufsleben zu unterstützen
  • Den Lebensunterhalt von Erwerbslosen und deren Familien zu sichern
  • Beratung und Unterstützung in Situationen, die den Einstieg in ein geregeltes Arbeitsleben behindern (Verschuldung, familiäre Probleme, Obdachlosigkeit, Suchtkrankheiten, Migration)
  • Unterstützung von Unternehmen bei der Suche nach qualifizierten Arbeitnehmenden
  • Entwicklung von Maßnahmen, Ideen und Angeboten, um berufliche Perspektiven für Erwerbslose zu schaffen