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Teilzeitausbildung U25

Familienfreundlichkeit ist ein klarer Standortvorteil, ein Zuwachs an gut ausgebildeten Fachkräften stärkt die Wirtschaft und wirkt dem zu befürchtenden Fachkräftemangel in Deutschland entgegen.

Der Gesetzgeber hat bereits im Jahr 2005 entschieden, Betrieben und Auszubildenden, denen eine Vollzeitausbildung aufgrund ihrer familiären Verpflichtungen verwehrt ist, die Möglichkeit der Ausbildung in Teilzeit zu eröffnen.

Hierbei sollten für alle Beteiligten die Vorteile Berücksichtigung finden. Für jedes Unternehmen, vor allem für kleinere Betriebe, kann oftmals die Teilzeitvariante von Vorteil sein, da eine Entlastung durch Verringerung der monatlichen Vergütung vorliegt. Auch kann die zeitliche Flexibilität eine größere Rolle spielen, denn die Auszubildenden können nach individueller Vereinbarung zeitlich passend zur Betriebsstruktur eingesetzt werden (morgens, nachmittags, abends, an Wochenenden, mit Arbeitszeitkonten).

Vielen Akteuren ist eine Umstellung auf die Teilzeitvariante nicht bekannt. Bis heute führt eine Schwangerschaft während der Ausbildung oftmals zu einem Ausbildungsabbruch, jedoch kann durch die Teilzeit-Variante den Auszubildenden ermöglicht werden, Kind und Ausbildung zu vereinbaren und die Ausbildung abzuschließen.

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