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Sozialversicherung
Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung
Wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, werden Sie durch das Jobcenter Kreis Wesel kranken- und pflegeversichert.
Damit wir Sie bei einer Krankenkasse anmelden können, benötigen wir von Ihnen lediglich einen Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz oder eine vorläufige Mitgliedsbescheinigung der von Ihnen gewählten Krankenkasse.
Sofern Sie nicht anderweitig rentenversichert sind, werden die Zeiten des ALG II-Bezuges jährlich dem Rententräger als so genannte Anwartschaftszeiten ohne Bewertung gemeldet.