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Leistungen zum Lebensunterhalt

Informationen zu den Regelbedarfen nach dem SGB II

Der notwendige Lebensunterhalt mit Ausnahme der Kosten für Unterkunft und Heizung wird in so genannten Regelbedarfen gewährt.

Das bedeutet, dass die Regelbedarfe die Kosten pauschal abdecken für:

  • Ernährung,
  • Körperpflege, 
  • Hausrat,
  • Bekleidung,
  • Haushaltsstrom und
  • die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens

Einen Anspruch auf den vollen Regelbedarf haben volljährige Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Antragstellende, deren Partner:in minderjährig ist.

Die Regelbedarfe werden in aller Regel jährlich angepasst. Bis zum 01. November eines jeden Jahres hat die Bundesregierung die ab dem 01.01. des Folgejahres gültigen Regelbedarfe bekanntzugeben.