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Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Wir sind für Sie da

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Ab 01. Juni 2022 haben Schutzsuchende aus der Ukraine Anspruch auf Arbeitslosengeld II und Vermittlungsangebote in Arbeit durch das Jobcenter. Diese Seite wird laufend aktualisiert.

Voraussetzungen

Für die Antragsaufnahme im Jobcenter sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antragsunterlagen des Jobcenters (s. Downloads)
  • Pass / Ausweispapiere
  • Fiktionsbescheinigung / Aufenthaltstitel: Die Registrierung erfolgt durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde im Kreisgebiet in der Sie wohnen.
  • Mitgliedsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenversicherung
  • Bankkonto
  • Mietvertrag (falls vorhanden)

Kontakt

Wenn Sie bereits eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner im Jobcenter haben, vereinbaren Sie bitte unter den bekannten Kontaktdaten einen Termin zur Antragsabgabe.

Wenn Sie aktuell noch keine Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner haben, sind die Geschäftsstellen des Jobcenters Kreis Wesel wie folgt geöffnet:

  • Montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr
  • Freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr

 

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