Inhalt

Einstellungshilfen

Als Fördermöglichkeiten bietet der Arbeitgeber-Service unter anderem:

Eingliederungszuschuss
Arbeitgebende können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmenden Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten. Die Förderhöhe und Dauer richtet sich nach dem Umfang einer Minderleistung der Arbeitnehmenden und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.
Bei den Eingliederungszuschüssen handelt es sich um Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung. Das Jobcenter Kreis Wesel entscheidet sowohl dem Grunde nach als auch in Bezug auf Höhe und Dauer der Leistung im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und pflichtgemäßem Ermessen. Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalisierten Arbeitgeber-Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag betragen und bis zu 12 Monate gezahlt werden.
Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
  • Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung
  • Arbeitshilfen für behinderte Menschen (Arbeitsplatzausstattung)
  • Probebeschäftigung behinderter Menschen
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
z.B. zur Eignungsfeststellung oder Vermittlung von Kenntnissen.
Einstiegsqualifizierung für Jugendliche
Sie möchten in Ihrem Betrieb ausbilden, haben aber noch keine geeigneten Azubis gefunden? Mit der Einstiegsqualifizierung bieten wir Ihnen die Chance, den passenden Nachwuchs für Ihr Unternehmen zu finden, ohne sich nur auf bisher erbrachte schulische Leistungen zu stützen.
Die Einstiegsqualifizierung kann für alle Arbeitgebenden gefördert werden, die einen Jugendlichen einstellen, der bis zum 30.09. eines Jahres nicht vermittelt werden konnte. Damit führen Sie diesen Jugendlichen über mindestens sechs und höchsten zwölf Monate an eine Ausbildung in Ihrer Firma heran. Der Übergang in eine Ausbildung oder Beschäftigung ist jederzeit möglich.
Wir übernehmen eine anteilige Vergütung der Einstiegsqualifizierung sowie einen pauschalierten Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Nach der Zeit in Ihrem Unternehmen erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat der IHK oder HWK, das den Übergang in eine spätere Ausbildung oder Berufstätigkeit erleichtert. Entschließen Sie sich, dem Nachwuchs eine Ausbildung in Ihrem Unternehmen zu ermöglichen, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.