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Leistungsgewährung

Wir sind für die Grundsicherung der Menschen im Kreis Wesel zuständig. Ob Sie als unsere Kundin oder unser Kunde Anspruch haben, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Hier geben wir Ihnen einen ersten Überblick.

Sofern Sie erwerbsfähig sind und den Lebensunterhalt für sich und Ihre Angehörigen nicht durch eigenes Einkommen und/oder Vermögen sicherstellen können, sieht das 2. Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) neben der beruflichen Förderung als finanzielle Hilfe die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) vor.

Die Grundsicherung setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen, die je nach Ihrem individuellem Bedarf gewährt werden:

  • Regelbedarfe für erwerbsfähige Leistungsempfänger:innen und die nicht erwerbsfähigen Angehörigen
  • Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind
  • Leistungen für Mehrbedarfe
  • Einmalige Beihilfen für
  • Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
  • Erstausstattung für die Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt
  • Darlehen für unabweisbare Bedarfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes, die nicht anderweitig gedeckt werden können

Darüberhinaus besteht die Möglichkeit für Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen. Mehr dazu finden Sie in unserem Bereich Bildung und Teilhabe.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine individuelle Leistung, die Ihre persönlichen Lebensumstände so weit wie möglich berücksichtigt. Von daher ist es unerlässlich, dass Sie alle Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (wie z.B. Einkommensänderungen, Zuzug oder Wegzug von Haushaltsangehörigen, Heirat, Umzug) Ihrer persönlichen Ansprechperson unverzüglich mitteilen.